Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungsfragen erörtert

Strategiegespräch mit dem dbb-Landesvorsitzenden zur Besoldungssituation

04. Januar 2023
  • Strategiespräch des Vorstands mit dem dbb-Landesvorsitzenden
    Foto: BDR-MV
    Die Vorstandsmitglieder C. Neißner, H. Käckenmeister und C. Meier beim Gespräch mit dem dbb-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht

Am heutigen Mittwoch fand ein Gespräch zwischen dem Vorstand des Landesverbands und dem dbb-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht zum Thema der amtsangemesssenen Besoldung statt.

Dieses Thema hat durch die jüngst ergangenen Entscheidungen diverser Obergerichte erneut an Aktualität gewonnen. Die abschließende Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Einstufung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Serviceeinheiten in der Entgeltgruppe 9 des TVÖD hat die Frage des Abstandsgebots bei der Besoldung der Rechtspfleger erneut aufgeworfen und das mit mehr Driglichkeit als je zuvor. Vor dem Hintergrund der, durch die Coronasituation und die anschließende Öl- und Gaspreiskrise drastisch gestiegenen, Lebenshaltungskosten muss die grundsätzliche Frage gestellt werden, ob die derzeitige Besoldung im gehobenen Justizdienst noch dem verfassungsmäßig verbrieften Recht auf eine angemessene und auskömmliche Entlohnung der Kolleginnen und Kollegen entspricht. Diese Problematik wird fachübergreifend auch ein zentrales Thema der dbb-Jahrestagung am 9. und 10.1.2023 in Köln sein.

Vor diesem Hintergrund wurde von den Vorstandsmitgliedern Carsten Neißner, Heiko Käckenmeister und Christian Meier mit dem dbb-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit abgestimmt. Auf der Basis der in Köln hierzu zu treffenden Grundsatzbeschlüsse soll diese Problematik ein zentrales Thema bei dem Gespräch werden, dass der Vorstand am 31.01.2023 gemeinsam mit Herrn Knecht mit der Justizministerin führen wird. Der Vorstand wird deutlich zur Sprache bringen, dass vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels und der von zahlreichen anderen Bundesländern und Behörden deutlich großzügiger gehandhabten Besoldungspraxis dringender Handlungsbedarf für Mecklenburg-Vorpommern besteht. Nur durch die Sicherstellung einer auskömmlichen und amtsangemessenen Besoldung aller Kolleginnen und Kollegen kann dauerhaft gewährleistet werden, dass die Justiz unseres Landes weiterhin so effektive Arbeite zu leisten im Stande ist.

Über die Ergebnisse der hierzu geplanten Gespräche werden wird natürlich umgehend berichten.