Der BDR M-V gewährt seinen Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz gemäß den Bestimmungen der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) vom 18./19. November 2002 in der redaktionellen Fassung des Gewerkschaftstages 2003 des dbb vom 13. - 14. November 2003 und der Rechtsschutzordnung des BDR M-V in der Fassung vom 26.11.2008.
Der Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz ist unter Verwendung des Antragsformulars an den Vorstand des BDR-M-V zu richten, der für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung und die weiteren Hinweise.
Den Antragsvorduck und die ergänzende Hinweise des BDR M-V gibt es hier als Download: