Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

BDR-Präsidium tagt in Kiel

Aktuelle Probleme und Anliegen des Rechtspflegerberufs besprochen

17. November 2023

Am 17.11.2023 fand in Kiel die turnusgemäße Sitzung des Präsidiums des BDR statt, auf der die wesentlichen beruflichen und rechtlichen Angelegenheiten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besprochen wurden.

Der Vorsitzende der Bundesleitung, Mario Blödtner, teilte eingangs mit, dass dort personelle Veränderungen anstehen. Unser Bundesschatzmeister, Manfred Georg, wird sein Amt zum 31.12.2024 aufgeben. Es steht daher die Findung eines neuen Schatzmeisters an. Die Bundesleitung hat daher beschlossen, den Vorstand temporär um 3 weitere Mitglieder zu erweitern, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich bis zum nächsten Rechtspflegertag 2026 in Erfurt in die Mitarbeit in der Bundesleitung einzufinden. Eine Beschlussfassung hierzu soll auf der nächsten Präsidiumssitzung Anfang 2024 erfolgen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Arbeit der einzelnen Kommissionen auf Bundesebene. Die Kommission für Betreuungs- und Familienrecht benötigt dringend noch einige Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich Familienrecht tätig sind. Interessenten können sich gerne beim Landesvorstand melden.

Die Kommission für Strafvollstreckung wirbt um die Beteiligung von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen, die bei einer Staatsanwaltschaft tätig sind. Die Kommission wurde vom Präsidium beauftragt, eine Stellungnahme hinsichtlich einheitlicher gesetzlicher Regelungen der Zuständigkeit bei der Jugendstrafvollstreckung zu erarbeiten.

Im Bereich der Rechtspolitik war die unzureichende Besoldungssituation das zentrale Thema. Vor dem Hintergrund der Höherstufung zahlreicher Mitarbeiter/innen der Serviceeinheiten wurde die Notwendigkeit der Einhaltung des Abstandsgebots im Rahmen einer verfassungsgemäßen Besoldung betont. Der Richterbund hat hierzu bereits angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen. Das Problem hierbei ist nicht zuletzt, dass jede einzelne Besoldungssituation gesondert betrachtet und durchgerechnet werden muss. Hierbei ist natürlich im Hinblick auf das Abstandsgebot eine genauere Betrachtung der Kollegen in der Besoldungsgruppe A9 interessant. Eine Möglichkeit zur Verbandsklage ist derzeit noch nicht absehbar. Verfassungsklagen einzelner Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern sollen aber schon anhängig sein.