Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

Gespräch mit der Justizministerin

BDR-Landesvorstand erörtert aktuelle Probleme und Anliegen mit Frau Ministerin Bernhardt

16. Mai 2024

Der Vorstand des BDR Mecklenburg-Vorpommern traf sich am 15.05.2024, gemeinsam mit dem dbb-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht mit der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt, um drängende Probleme zur Sprache zu bringen.

Ein besondersd wichtiger Punkt war einmal mehr die derzeitige Beurteilungs- und Beförderungssituation im Rechtspflegerbereich. Wie schon in der vorherigen Beurteilungsrunde sind auch hier im oberen Bewertungsbereich die Richtwerte nicht eingehalten worden. Ein entsprechendes Koordinierungsverfahren läuft derzeit noch. Der OLG-Präsident möchte die betroffenen Beurteilungen nicht herabsetzen. Es ist daher erneut eine Pattsituation eingetreten, wie es schon bei der letzten Beförderunge aus den gleichen Gründen der Fall war. Die Ministerin bat insoweit um Verständnis, da sie sich auch mit den andren Ministerien in diesem Zusammenhang auseinanderzusetzen hat. Dietmar Knecht beklagte, dass gerade im Beförderungs- und Beurteilungsbereich so viel gefeilscht werden muss. Er mahne dringend an, dass eine Lösung dieses Problems bis Jahresende gefunden werden muss. Seiner Ansicht nach, macht das Justizministerium gerade gegenüber dem Finanzministerium nicht genügend Forderungen auf.Die Ministerin stellte klar, dass sie sich auch weiter für die Mitarbeiter der Justiz einsetzen wird.

Wir haben zudem angeregt, baldmöglichst zu einer Regelbeförderung von A9 nach A10 überzugehen, zumal dies nach unserem Dafürhalten ohne die Berücksichtigung von Richtwerten möglich wäre. Da andere Bundesländer bereits so verfahren oder sogar schon das Einstiegsamt A10 eingeführt haben, könnte so die Attraktivität unseres Berufs gesteigert und den Abwanderungen junger Kolleginnen und Kollegen entgegengewirkt werden, zumal die Zahl qualifizierter Bewerber in den kommenden Jahren weiter sinken dürfte. Abgesehen davon bearbeitet nach unserem Kenntnisstand ohnehin kein Rechtspfleger im Land ein reines A9-Pensum, welches nur aus Kosten- und Beratungshilfesachen bestehen würde. Die Ministerin erklärte, dass dies einer haushaltsrechtlichen Prüfung unterzogen würde. Unseren Vorschlag, alle Anwärter nach bestandener Prüfung in A10 einzustellen und den allgemeinen Stellenkegel so anzupassen, dass alle Kolleginnen und Kollegen - zumindest theoretisch - das Endamt erreichen können, hielt die Ministerin für finanzpolitisch nicht durchsetzbar. Dietmar Knecht mahnte hiezu an, man solle sich nicht scheuen, sich an anderen Bundesländern zu orientieren, die hier schonen weiter gegangen sind. Die Problematik der Nachwuchsgewinnung und der Beörderungssituation ist zweifellos auch im Finanzministerium bekannt. Bis dato sind hier jedoch keine Veränderungen zu erkennen.

Hinsichtlich der Auswirkungen des Personaleinsparungskonzepts konnten noch keine genauen Informationen an uns gegeben werden. Das Konzept wird zz. im Ministerium geprüft. Vor dem Hintergrund unserer kritischen Haltung zur Streichung von Stellen oder deren Einstellung in den allgemeinen Stellenpool sagte die Ministerin zu, dass die Belastungssituation der einzelnen Tätigkeitsbereiche hierbei berücksichtigt werden soll.

In diesem Zusammenhang wurde von uns auch eine zügige Überarbeitung von Pebb§y angemahnt. Eine generelle Anpassung soll planmäßig erst 2026 erfolgen. Angesichts der speziell im Betreuungs- und Familiengerichtsbereich stark angestiegenen Anforderungen wäre aus unserer Sicht eine weiterhin unveränderte Anwendung von Pebb§sy allerdings prekär. Die Ministerin gab hierzu bekannt, dass eine Arbeitsgruppe der Bundesländer sich derzeit mit diesem Problem beschäftigt und kurz vor einem Ergebnis steht, so dass im bestehenden System auf die gestiegenen Belastungen durch entsprechende Zuschläge reagiert werden kann.

Angesprochen haben wir auch das Thema Gesundheitsmanagement, das in den Behörden oftmals etwas stiefmütterlich behandelt wird. Hier bedarf es der Erstellung eines landesweiten Konzepts. Auch die Finanzierung ist mit 10,- € pro Teilnehmer nicht ausreichend. An einem entsprechenden Plan wird nach Auskunft der Ministerin bereits gearbeitet und das Budget entsprechend geprüft-

Ein weiterer Gesprächspunkt waren die Möglichkeiten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zum Aufstieg in den höheren Dienst. Hier hat sich leider trotz entsprechender Zusagen in unserem letzten Gespräch nichts Wesentliches getan. Auch im Geschäftsbereich anderer Ministerien bestehen für Rechtspfleger derzeit keine Bewerbungsmöglichkeiten für den Aufstieg in den höheren Dienst. Die hierfür nötigen Studiengänge sollten auch für uns geöffnet werden, zumal der Fachkräftemangel auch im Bereich des höheren Dienstes deutlich zu spüren ist. Nach einer solchen Qualifikation wären für Rechtspfleger auch Referatsleiterposten im Ministerium denkbar. Ein Fortschritt in dieser Richtung wäre ein positives und motivierendes Signal an die Kolleginnen und Kollegen.