Gespräch mit Ministerin in Schwerin

Vorstand des BDR M-V erörtert aktuelle Themen mit Justizministerin

12. Juli 2025

Am 10.07.2025 hatte der Vorstand des BDR M-V erneut Gelegenheit, in einem Gespräch mit der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Bernhardt, die aktuellen Anliegen unserer Mitglieder zu besprechen.

Eingangs des Gesprächs konnte von unserer Seite die erfreuliche Tatsache festgestellt werden, dass die Erstbeförderungen von A9 nach A10 nach Ablauf der Probezeit, die schon oft Thema in den Gesprächen mit dem Ministerium und auf den Rechtspflegertagen waren, nunmehr freigegeben wurden. In diesem Zusammenhang wurde von uns erneut die Frage nach künftigen Regelbeförderungen nach A10 gestellt. Hierzu erklärte die Ministerin, dass die Anmeldungen von Beförderungen grundsätzlich durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Geschäftsbereichs erfolgen. Nur solche Beförderungen, die durch den Geschäftsbereich angemeldet werden, können auch vom Ministerium genehmigt werden. Theoretisch könnten zz. noch weitere Beförderungen angemeldet und genehmigt werden. Einen Automatismus bei den Beförderungen wird es nicht geben. Derzeit befinden sich 5% der Kollegen in A9, 25% in A10, 61% in A11 und A12 und 9% in A13.

Ein weiterer leidiger Punkt war die lange Dauer der Beförderungsverfahren, die wesentlich durch nicht erstellte Beurteilungen verursacht wird. Insbesondere das Ministerium selbst hinkt hier noch hinterher. Die Ministerin sieht hier ebenfalls noch Handlungsbedarf. Ein Problem ist, dass viele Sachbearbeiter nach Ablauf ihrer Abordnung das Ministerium verlassen, ohne vorher alle Beurteilungsbeiträge erstellt zu haben. Seitens des Vorstands wurde angeregt, die Verpflichtung zur Erstellung und fristgerechten Abgabe von Beurteilungen im Erlasswege zu verfügen, um das Verfahren künftig zu beschleunigen. Eine Verfahrensdauer bei den Beförderungen von 2 Jahren ist unbefriedigend und frustrierend für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Erfreulich war die Nachricht, dass in diesem Jahr alle Rechtspflegeranwärter, die das Examen bestehen, auch übernommen werden können. Von derzeit 23 Anwärtern wollen 2 das Land nach dem Abschluss verlassen. Alle anderen Anwärter werden auf die Gerichte verteilt, wobei man sich an den Belastungszahlen und den Versetzungswünschen der Anwärter orientieren will. Im Mai diesen Jahres gab es eine Strategiekonferenz zum Thema Nachwuchsgewinnung. Bis 2030 soll ausreichend nach Bedarf ausgebildet werden. Derzeit sind auch noch deutlich mehr qualifizierte Bewerber als offene Stellen vorhanden.

Ebenfalls wurde von uns der Bearbeitungsstand hinsichtlich des Nachwuchskonzepts für die Justiz hinterfragt. Dieses befindet sich derzeit in der Abteilung I des Ministeriums zur Auswertung und lag der Ministerin zum Gesprächstermin noch nicht vor. Seitens des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche Projekte zur Nachwuchsgewinnung, wie z. B. Teilnahme an Berufsmessen, durchgeführt werden. Frau Bernhardt erklärte hierzu, dass man diem Möglichkeit erwäge, dieses Thema zentral im Ministerium zu bearbeiten und zu koordinieren. Zunächst soll jedoch das Konzept abgewartet werden.

Dies führte sogleich zu einem weiteren Punkt, der schon oft Gesprächsthema war: die Aufstiegsmöglichkeiten für Rechtspfleger in den höheren Dienst. So könnten z. B. zur Koordinierung der Nachwuchsgewinnung auch für Rechtspfleger Referentenstellen im nichtrichterlichen Dienst im Ministerium geschaffen werden. Derartige Aufstiegsmöglichkeiten wären in guter Ansatz, um die Attraktivität des Rechtspflegerberufs weiter zu steigern. Die Ministerin wr offen für diesen Vorschlag und erklärte sich auf unsere Nachfrage hin auch bereit, beim Innenministerium nachzufragen, ob die Möglichkeit besteht, den dortigen Studiengang für den höheren Verwaltungsdienst auch für Rechtspfleger zu öffnen.

Auch der Wunsch nach der Einführung einer Sonderlaufbahn war erneut Thema des Gesprächs. Frau Bernhardt erklärte hierzu, dass das Landesbeamtengesetz derzeit überarbeitet werde und das Thema Sonderlaufbahn dabei nicht angesprochen wurde. Wir haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in anderen Bundesländern z. T. deutlich schneller befördert wird und dass die Einführung einer Sonderlaufbahn es erleichtern würde, beim Finanzministerium notwendige Stellen besser zu begründen. Die Ministerin wies hierzu nochmals darauf hin, dass die Möglichkeit der Anmeldung von Beförderungsstellen vom Geschäftsbereich noch nicht vollständig ausgeschöpft worden ist und daher noch weitere Bedarfe angemeldet werden können. Insgesamt wird die Sonderlaufbahn im Ministerium als schwieriges Thema angesehen, da die Befürchtung besteht, dass bei ihrer Einführung in anderen Geschäftsbereichen ähnliche Forderungen aufkommen würden.