Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

Beiträge

Die Beitragsordnung gilt in der Fassung vom 1. Januar 2016

Beitragsordnung zum Download

 

Artikel 1

Die Beitragsordnung wird als Anlage zur Satzung des Verbandes beschlossen.

Artikel 2

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich

a) für Anwärter - 4,00 € pro Monat / 24,00 € pro Halbjahr
b) für sich in Erziehungsurlaub oder Sonderurlaub befindende Mitglieder, Wehr- bzw. Zivildienstleistende, Pensionäre und dgl. - 4,50 € pro Monat / 27,00 € pro Halbjahr,
c) für Mitglieder der Besoldungsgruppen A9 und nicht im öffentlichen Dienst arbeitende Mitglieder - 7,50 € pro Monat / 45,00 € pro Halbjahr,
d) für Mitglieder der Besoldungsgruppen A10 - 8,00 € pro Monat / 48,00 € pro Halbjahr,
e) für Mitglieder der Besoldungsgruppe A11 - 8,50 € pro Monat / 51,00 € pro Halbjahr,
f) für Mitglieder der Besoldungsgruppe A12, A13 - 9,50 € pro Monat / 57,00 € pro Halbjahr,
g) für Ehepartner von Vereinsmitgliedern, die selbst Rechtspfleger sind - 4,00 € pro Monat / 24,00 € pro Halbjahr.

Besteht bereits eine Mitgliedschaft beider Ehepartner ist zur Änderung des Beitrages eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand abzugeben. Der Name des Mitglieds, welches den vergünstigten Beitrag erhalten soll, ist darin anzugeben.

In den o.g. Beiträgen sind die Kosten für den Sammelbezug des „RPfleger“ eingerechnet. Dies gilt nicht für den Beitrag gemäß Buchstabe g); ein Sammelbezug des „RPfleger“ ist hierin nicht enthalten. Für Angestellte gilt diese Staffelung entsprechend.

Artikel 3

Der Beitrag ist halbjährlich bis spätestens zum 3. des jeweiligen Halbjahres fällig. Er wird durch Lastschrifteinzug erhoben.

Artikel 4

Die Kontrolle und Rechnungsführung obliegt dem Schatzmeister. Er legt auf der jährlichen Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor. Der Kassenbericht ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Artikel 5

Vorstehende Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.