Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtspflegertag 2023 in Rostock

Verbesserung der unbefriedigenden Besoldungs- und Beförderungssituation angemahnt

30. November 2023
  • Der BDR-Landesvorsitzende Carsten Neißner mit der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Bernhardt, und der Generalstaatsanwältin, Frau Busse
    Foto: BDR M-V
    V. l. n. r.: Frau Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz; Carsten Neißner, Voritzender des BDR-Landesverbands M-V; Christine Busse, Generalstaatsanwältin

Unter dem Leitmotiv „Die E-Akte - mit Volldampf durch die Eisberge“ fand am 29.11.2023 der diesjährige Rechtspflegertag des Bundes Deutscher Rechtspfleger Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Oberlandesgericht Rostock statt, zu dem der Landesverband die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Bernhardt, die Generalstaatsanwältin, Frau Busse sowie weitere Vertreter der obersten Justizbehörden begrüßen durfte.

Dipl.-Rpfl. Florian Strunk, Leiter der IT beim Hanseatischen OLG, hielt im 1. Fortbildungsteil ein Referat über die E-Akte, in welchem er auf Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Einführung und Handhabung des elektronischen Datenverkehrs und der E-Akte in den Gerichten einging. Zugleich wurde den anwesenden Kolleginnen und Kollegen vom Referenten aber auch die Vorteile und der Nutzen einer digitalisierten Verfahrensbearbeitung aufgezeigt. Nicht zuletzt auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz sind die Möglichkeiten hier noch nicht annähernd ausgeschöpft.

In ihrer Begrüßungsrede zum 2. Fortbildungsteil mahnte Vorstandsmitglied Mareike Walther die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der derzeitigen Beförderung- und Besoldungssituation an, die von den Mitgliedern vor dem
Hintergrund der derzeitigen verfassungsrechtlichen Diskussionen über eine amtsangemessene Besoldung als vollkommen unzureichend empfunden wird. Sie unterstrich nochmals die Grundsatzforderung des Verbands nach einer Sonderlaufbahn für die Rechtspfleger mit dem Einstiegsamt A11. Eine Mindestforderung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung ist aber die Einführung einer Regelbeförderung nach A10 binnen 5 Jahren nach Einstellung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Baden-Württemberg, wo man bereits das Einstiegsamt A10 für neue Kollegen eingeführt hat und wies darauf hin, dass eine nachhaltige Verbesserung der derzeitigen Situatio nicht zuletzt auch ein Ausdruck der Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern des Landes wäre. 

In der anschließenden intensiven Diskussion hatten die Verbandsmitglieder sodann Gelegenheit, aktuelle dienstliche Belange an die anwesenden Vertreter der Justizbehörden und des Ministeriums heranzutragen. Auch hier war ein Schwerpunkt die als ungenügend empfundene Beförderungs- und Besoldungssituation, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Höherstufung zahlreicher Serviceeinheiten nach E9a. Auch wurde die schleppende Durchführung der Beurteilungsrunden und die damit einhergehende Verzögerung der Beförderungen bemängelt. Ein weiterer Kritikpunkt waren die Schwierigkeiten beim elektronischen Datenverkehr und die umständliche Führung von sog. Hybridakten.