Bund Deutscher Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern

Vorstandsgespräch im Ministerium

Vorstand des BDR Mecklenburg-Vorpommern bespricht Anliegen der Rechtspflegerschaft mit der Ministerin

01. Februar 2023
  • Gespräch des BDR-Landesvorstands mit der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
    Foto: BDR-MV
    Die Mitglieder des BDR-Landesvorstands mit der Ministerin, Frau Bernhardt, dem Staatssekretär, Herrn Straetmanns, und dem dbb-Landesvorsitzenden, Herrn Knecht

Der neu gewählte Vorstand des BDR Mecklenburg-Vorpommern hatte heute, am 31.01.2023, gemeinsam mit dem dbb-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht Gelegenheit, mit der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Bernhardt, sowie dem Staatssekretär, Herrn Straetmanns, und dem Abteilungsleiter I, Herrn Fandel, zu einem ersten Gespräch zusammenzukommen.

Erster Schwerpunkt des Gesprächs war die aus unserer Sicht notwendige Überarbeitung des Stellenplans. Wir haben uns hierbei dafür ausgesprochen, für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes ein Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A10 einzuführen oder zumindest eine kurzfristige Beförderung der Berufsanfänger in ein solches Amt. Wir haben hierbei auf andere Bundesländer verwiesen, in denen diese Verfahrensweise z. T. schon seit mehreren Jahren praktiziert wird. Hierdurch würde auch dem besonderen Status der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unter den Landesbeamten Rechnung getragen, da sie, wie die Richterschaft, eigenständige und selbstveranwortliche Entscheidungsträger sind. Die Ministerin nahm unsere Argumente konstruktiv auf und sagte zu, diese auf Regierungsebene zu vertreten. Eine derartige Verbesserung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zum Thema der Eingruppierung von Mitarbeitern der Geschäftsstellen notwendig, um das Abstandsgebot hinsichtlich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Beamte des gehobenen Dienstes zu wahren.

Ein weiterer Gesprächspunkt war die Überarbeitung der Pebb§y-Richtlinien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat von allen Bundesländern am weitesten von den Möglichkeiten zur Übertragung von richterlichen Aufgaben an den Rechtspfleger Gebrauch gemacht. Zudem wurden vor allem im Bereich des Betreuungsrechts zum Jahresbeginn umfangreiche Rechtsänderungen in Kraft gesetzt, die erhebliche Mehrbelastungen für die Kolleginnen und Kollegen mit sich bringen. All dies muss sich in den Berechnungsrichtlinien nach Pebb§y widerspiegeln, damit eine auskömmliche Personalpolitik betrieben werden kann. Seitens der Ministerin wurde kommuniziert, dass diese Problemlage bekannt ist. Es soll Anfang 2024 eine Evaluierung von Pebb$y erfolgen. Die Mehrbelastungen sollen im Rahmen der Mitarbeit in der Pensenkommission mitgeteilt werden. Nach Abschluss der E-Akteneinführung 2027 soll dann eine gründliche Überarbeitung der Richtlinien erfolgen.

Ein weiteres Anliegen war die Eröffnung von mehr Möglichkeiten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, in den höheren Verwaltungsdienst aufzusteigen, um sich z. B. auf Dezernentenposten beim Oberlandesgericht oder Referatsposten beim Ministerium bewerben zu können. Die Ministerin zeigten sich aufgeschlossen hierfür und sprach sich sogar für eine Durchmischung der entsprechenden Dienstposten aus.

Abschließend haben wir noch auf die Notwenddigkeit hingewiesen, das Budget für das Gesundheitsmanagement zu erhöhen, um die Gesunderhaltung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - gerade im Hinblick auf die anstehende Einführung der E-Akte, zu fördern. Die Ministerin wies hier auf die zu diesem Thema bereits eingeleiteten Oranisationsberatungen hin. Auch wurde auf bereits erfolgte Maßnahmen, wie die Einrichtung einer psychologischen Beratung und "Fitbase" verwiesen. Es bestand Einigkeit darin, dass die weitere Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Interesse aller Beteiligten ist.

Insgesamt fand das Gespräch in einer sehr konstruktiven und aufgeschlossenen Atmosphäre statt. Wir werden den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen.